Die Landeshauptstadt Dresden hat seit 01. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer für Hotels, Pensionen, Campingplätze und Beherbergungsbetriebe aller Art für die Stadt Dresden eingeführt.
Die Beherbergungssteuer beträgt 6 Prozent des für die jeweils einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro-Cent.
Bei einer Buchungsanfrage teilen wir Ihnen die genaue Beherbergungssteuer mit.
Die Beherbergungssteuer gilt nicht:
für Kinder unter 18 Jahren,
für Schwerbehinderte,
für Geschäftsreisende
Geschäftsreisende oder Arbeitnehmer die aus dienstlichen Gründen übernachten, müssen zwingend ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular mitbringen und im Beherbergungsbetrieb als Nachweis abgeben.